Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hessen-champions.de veröffentlichte Website der Hessen Trade & Invest GmbH.. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 13.06.2022 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
Die Lesereihenfolge entspricht für Tastaturbenutzer nicht der visuell sichtbaren Reihenfolge.
Links im Fließtext sind teilweise nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
Linktexte für Downloads geben nicht immer das Dateiformat wieder.
Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen.
Das Webangebot ist für Tastaturbenutzer nur sehr eingeschränkt nutzbar. Menüs lassen sich nicht öffnen.
Der Tastaturfokus ist fast durchgehend nicht sichtbar.
Bewegte Inhalte können durch den Nutzer nicht pausiert werden.
Fehlermeldungen nach Falscheingaben in Formularen werden durch Screenreader nicht ausgegeben.
Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
Die auf der Webseite bereitgestellten Videos sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Landgraf-Philipp-Platz 1-7 35390 Gießen